Seitenbereiche
Digitale Kanzlei

Steuernews

Die aktuellsten News aus unserer Kanzlei - Sie als Mandant sind damit immer top informiert. Egal ob Steuern, Recht, Geld oder Finanzen - mit uns sind Sie immer am Ball.

Lesen Sie mehr Dschungelrettungshotline Verfahrensdokumentation
Inhalt

Initiative FASTER

Quellensteuern

Einkünfte wie Dividenden, Zinsen usw. werden von vielen Mitgliedstaaten mit Quellensteuern belastet, wenn die Zahlungsempfängerin bzw. der Zahlungsempfänger in einem anderen EU-Staat bzw. im Ausland ansässig ist. Ein Großteil davon ist im Regelfall auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechenbar. Der nicht auf inländische Steuern anrechenbare Teil muss über schwierige, langwierige und aufwendige Quellensteuererstattungsverfahren beim jeweiligen Quellenstaat zurückgeholt werden. Das soll nun einfacher werden.

Schnellverfahren

Die Europäische Kommission hat im Juni 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER-Richtlinie) vorgelegt. Der EU-Rat hat den Inhalt dieser Richtlinie nun genehmigt. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten neue Verrechnungssysteme anwenden müssen, wenn eine Entlastung von überschüssiger Quellensteuer auf Dividenden öffentlich gehandelter Aktien gewährt wird. Die neuen Verfahren heißen einerseits „Steuererleichterung an der Quelle“ (soll heißen, dass der entsprechende Steuersatz zum Zeitpunkt der Zahlung von Dividenden oder Zinsen angewandt wird) sowie andererseits „Schnellerstattungssystem“. Eine digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) benötigen Gläubigerinnen und Gläubiger der Kapitalerträge, die das neue Schnellverfahren zur Entlastung von der Quellensteuer in Anspruch nehmen wollen.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: RioPatuca Image - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.